Spezialisierung ist heutzutage eine Grundvoraussetzung erstklassiger anwaltlicher Beratung und Vertretung. Wir sind uns dessen bewusst und werden daher ausschließlich im Arbeitsrecht, im Verkehrsrecht und im Strafrecht tätig.

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung und Vertretung als auch die Prozessvertretung vor den Gerichten im gesamten Bundesgebiet. Im Interesse unserer Mandanten setzen wir uns jedoch dafür ein,  durch Verhandlungen kostenaufwändige und langwierige Gerichtsverfahren  zu vermeiden. Müssen die Interessen unserer Mandanten allerdings gerichtlich gewahrt werden, geschieht dies konsequent und ohne unnötige Zurückhaltung.

Wir sind für Sie direkt ansprechbar per Telefon, Fax, E-mail oder Videokonferenz und natürlich auch persönlich – auf Wunsch bei Ihnen vor Ort. Daneben bieten wir Ihnen eine kontinuierliche und vollständige Information über den Fortgang Ihres Verfahrens. Auf Wunsch bearbeiten wir Ihren Fall ausschließlich per E-Mail, Telefon, Telefax oder Post. So brauchen Sie nicht zu uns zu kommen.

Durch die Lage unseres Standorts in Niedernhausen sind wir sowohl für die Metropolregion Rhein-Main als auch das Ruhrgebiet gut erreichbar. Durch die Nähe zum Rhein-Main Airport sind wir zudem in der Lage, auch überregional schnell und flexibel zu reagieren.

Tanja Stüben LL.M.

Frau Stüben hat Rechtswissenschaft und Personalwirtschaft studiert. Sie ist seit 1999 als Rechtsanwältin zugelassen und hat im Arbeits- und Verkehrsrecht die Fachanwaltsausbildungen erfolgreich absolviert.

Vor Gründung der Kanzlei im Jahre 2010 war sie viele Jahre als Prozessanwältin einer Gemeinsamen Einrichtung der Industriegewerkschaft BAU (Deutscher Gewerkschaftsbund) und des Arbeitgeberverbandes BAU sowie als freigestellte Betriebsrätin tätig.
Zuletzt arbeitete sie mehrere Jahre als Rechtsanwältin für die Vereinigung Cockpit e.V. (VC). In dieser Zeit war sie für die Rechtsberatung des Vereinsvorstandes sowie der in der VC organisierten Piloten und der Tarifkommissionen in allen Fragen des Arbeitsvertrags-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts verantwortlich. Die Personalvertretungen verschiedener Airlines schulte und betreute sie in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.

Frau Stüben ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins und der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
In den Jahren 2009, 2013 und 2017 wurde sie ausgezeichnet durch das Fortbildungssiegel „Qualität durch Fortbildung” der Rechtsanwaltskammer Frankfurt. Seit Herbst 2010 ist sie berechtigt den „internationalen Titel“ Master of Laws (LL.M.) zu tragen. Ihre Masterarbeit verfasste sie im Tarifvertragsrecht.

Als Referentin im Arbeitsrecht unterstützt Frau Stüben führende Anbieter für Arbeitgeber- und Betriebsräteschulungen in Deutschland. Neben verschiedenen Artikeln in Fachzeitschriften hat sie folgende Bücher veröffentlicht:

  • Verhaltensbedingte Kündigung, Druck- und Verdachtskündigung (2006)
  • Die Einigung im Betriebsverfassungsrecht – Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede und Einigungsstelle (2007)
  • Auswirkungen der Aufgabe der Tarifeinheit auf Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen (2010)
  • JAV im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (2015)

Außerdem ist sie Mitkommentatorin des Deutsche Gesetze Kommentars im Bereich Verkehrsstrafrecht.

Rechtsanwältin Tanja Stüben LL.M. berät und vertritt Sie gerne in den Sprachen Deutsch, Englisch und Italienisch.
Zudem verfügt sie über HSK-Zertifikate der Stufen 1 und 2 (Hanyu Shuiping Kaoshi, auch: Chinese Proficiency Test), dem offiziellen, standardisierten Nachweis von chinesischen Sprachkenntnissen.

Fachgebiete

Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Strafrecht