Strafrecht

Im Strafrecht stehen wir unseren Mandanten im Ermittlungs- und Strafverfahren als versierte und zuverlässige Strafverteidiger zur Seite.
Wir vertreten Sie insbesondere im Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Hierzu zählen:

  • Bußgeldangelegenheiten, wie Abstands-, Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße
  • die Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • die Gefährdung des Straßenverkehrs
  • das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht bzw. Unfallflucht)
  • die fahrlässige Körperverletzung
  • die fahrlässige Tötung
  • die Nötigung
  • das Fahren ohne Fahrerlaubnis

Neben den im Verkehrsstrafrecht allgemeinen Sanktionen wie Geldstrafe und Freiheitsstrafe sehen mehrere Verkehrsstraftaten

  • eine Entziehung der Fahrerlaubnis
  • eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • ein Fahrverbot

vor.

Wir setzen unseren juristischen Sachverstand dafür ein, dass wir für unsere Mandanten in jeder Sachlage das bestmögliche Ergebnis erzielen.
Je früher wir mit der Verteidigung beginnen können, desto besser. Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden, vereinbaren Sie kurzfristig einen ersten unverbindlichen Besprechungstermin.

Sofern Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie ebenfalls nicht uns zu kontaktieren, da Sie nur eine kurze Frist haben, in der Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen können.

Bis dahin sollten Sie an Folgendes denken:
Schweigen ist Gold! Sie müssen gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache machen. Niemand muss sich selbst belasten. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Auch wenn Sie unschuldig sind, ist es ratsam, erst einmal nur Angaben zur Person machen. Sie haben das Recht jederzeit einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Nutzen Sie dieses Recht!